Amateurfußball, Verein und TrainingRatgeber
Spielerpass und Vereinswechsel im Amateurfußball
Amateure wechseln den Verein im Sommer vom 1. Juli bis 31. August oder im Winter vom 1. bis 31. Januar, im Winter nur mit Zustimmung des alten Vereins. Wer sich bis zum 30. Juni abmeldet und die Freigabe bekommt, spielt ab dem 1. Juli. Fehlt die Zustimmung und weist der neue Verein im Sommer keine Entschädigung nach, gilt eine Wartefrist bis zum 1. November.

Wer im Verein Fußball spielt, braucht eine Spielerlaubnis seines Landesverbands. Früher stand sie auf einem Spielerpass mit Foto und Vereinsstempel, heute wird sie grundsätzlich über das DFBnet nachgewiesen. Bei einem Vereinswechsel hängt der Tag, ab dem du wieder spielen darfst, vor allem an zwei Dingen: wann du dich beim alten Verein abmeldest und ob er dem Wechsel zustimmt. Die Regeln stehen in der Spielordnung des DFB, die Landesverbände wenden sie an und dürfen in einzelnen Punkten eigene Vorgaben machen.[1]
Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die DFB-Spielordnung mit Stand 28.11.2025. Für deinen konkreten Fall ist die Passstelle deines Landesverbands zuständig.
Spielerpass, Spielerlaubnis und Spielberechtigung
Die Spielerlaubnis bindet dich an einen Verein. Ob du in einem bestimmten Spiel auflaufen darfst, ist die Spielberechtigung; sie kann trotz Spielerlaubnis fehlen, etwa während einer Wartefrist oder einer Sperre. Nachgewiesen wird die Spielberechtigung grundsätzlich über das DFBnet. Dort sind dein Lichtbild, Name, Geburtstag, Beginn und gegebenenfalls Befristung der Spielberechtigung, die Registriernummer des Verbands, der Verein mit seiner FIFA-ID und deine eigene FIFA-ID hinterlegt.[1]
Einige Landesverbände stellen weiterhin Spielerpässe aus. Dann reicht ersatzweise der Pass, der zusätzlich deine Unterschrift und den Vereinsstempel trägt. Er gehört dem Verband, der Verein muss ihn sorgfältig aufbewahren. Fehlt im System oder auf dem Pass ein Foto, weist du dich vor dem Spiel mit einem Lichtbildausweis aus. Der Betreuer der gegnerischen Mannschaft darf die Nachweise einsehen.[1]
Wichtig ist auch dein Status. Als Amateur giltst du, solange du über deine Mitgliedschaft spielst und höchstens deine nachgewiesenen Auslagen und eine Pauschale von bis zu 349,99 Euro im Monat bekommst. Wer einen schriftlichen Vertrag hat und mindestens 350 Euro im Monat erhält, ist Vertragsspieler; für ihn gelten beim Wechsel eigene Regeln.[1] Diese Seite behandelt den Wechsel von Amateuren.
Die erste Spielerlaubnis
Den Antrag auf Spielerlaubnis stellt der Verein, in den meisten Verbänden elektronisch über DFBnet Pass Online. Der Verein muss dafür einen von dir unterschriebenen Antrag in der Hand haben, bei Minderjährigen die Unterschrift eines Elternteils oder eines anderen gesetzlichen Vertreters. Ein elektronischer Antrag ohne diese Zustimmung ist unwirksam. Der Verein bewahrt das unterschriebene Original mindestens zwei Jahre auf.[1]
Für dich heißt das: Du füllst beim Verein ein Formular aus, gibst ein aktuelles Foto ab und unterschreibst. Den Rest erledigt meist der Passbeauftragte oder Spielleiter des Vereins. Wer im Verein welche Aufgaben übernimmt, steht im Ratgeber Vereinsorganisation und Ehrenamt.
Vereinswechsel Schritt für Schritt
Ein Wechsel läuft immer über Abmeldung, Stellungnahme des alten Vereins und Antrag des neuen Vereins. Die Spielordnung legt dafür feste Wege und Fristen fest.[1]

- Du meldest dich beim bisherigen Verein als aktiver Spieler ab. Das geht per Einschreiben, dann zählt das Datum des Poststempels. Alternativ übermittelt der neue Verein die Abmeldung über DFBnet Pass Online, wenn ihm deine schriftliche Einwilligung vorliegt. Mit dem Tag der Abmeldung endet deine Spielerlaubnis beim alten Verein.
- Der alte Verein hat ab dem Abmeldetag 14 Tage Zeit, im DFBnet oder auf dem Pass seine Zustimmung oder Nicht-Zustimmung, den Tag der Abmeldung und dein letztes Spiel einzutragen.
- Der neue Verein stellt gemeinsam mit dir den Antrag auf Spielerlaubnis beim zuständigen Landesverband.
- Der Verband erteilt die Spielerlaubnis ab dem Tag, an dem die vollständigen Unterlagen eingegangen sind, soweit keine Wartefrist und keine Sperre entgegensteht.
Reagiert der alte Verein nicht, fordert ihn der Verband mit einer Frist von 14 Tagen auf. Verstreicht auch diese Frist ohne Reaktion, giltst du als freigegeben. Eine einmal erteilte Zustimmung kann der Verein nicht zurücknehmen. Eine Nicht-Zustimmung darf er dagegen nachträglich in eine Zustimmung umwandeln, allerdings nur bis zum letzten Tag der jeweiligen Wechselperiode.[1]
Wechselperioden im Sommer und im Winter
Amateure dürfen den Verein grundsätzlich nur in zwei Zeiträumen wechseln: vom 1. Juli bis 31. August (Wechselperiode I) und vom 1. bis 31. Januar (Wechselperiode II). Im Sommer ist ein Wechsel mit und ohne Zustimmung möglich, im Winter nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins.[1] Ab wann du in Pflichtspielen spielen darfst, zeigt die Tabelle.

| Fall | Mit Zustimmung | Ohne Zustimmung |
|---|---|---|
| Abmeldung bis 30. Juni, Antrag bis 31. August | ab Eingang des Antrags, frühestens 1. Juli | ab 1. November |
| Abmeldung 1. Juli bis 31. Dezember, Antrag bis 31. Januar | ab Eingang des Antrags, frühestens 1. Januar | erst ab 1. November des folgenden Spieljahres |
Eine Ausnahme betrifft Spieler, die nach dem 30. Juni noch mit ihrer Mannschaft Pflichtspiele bestreiten, etwa in der Relegation oder einem Pokalfinale. Melden sie sich innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder nach dem Ausscheiden ihres Vereins ab, gilt trotzdem der 30. Juni als Abmeldetag. Für Freundschaftsspiele bist du beim neuen Verein schon ab dem Eingang der vollständigen Unterlagen spielberechtigt, unabhängig von der Wartefrist.[1]
Wenn der alte Verein nicht zustimmt
Im Sommer kann der neue Verein die fehlende Zustimmung ersetzen. Voraussetzung ist, dass du dich bis zum 30. Juni abgemeldet hast und der Antrag bis zum 31. August eingeht. Dann weist der neue Verein bis zum 31. August die Zahlung einer festen Entschädigung an den alten Verein nach. Die Höhe richtet sich nach der Spielklasse der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins. Die Beträge sind Nettobeträge, die Landesverbände dürfen nicht davon abweichen.[1]
| Spielklasse der ersten Mannschaft (Männer) | Entschädigung |
|---|---|
| 3. Liga und höher | 5.000 Euro |
| 4. Spielklassenebene | 3.750 Euro |
| 5. Spielklassenebene | 2.500 Euro |
| 6. Spielklassenebene | 1.500 Euro |
| 7. Spielklassenebene | 750 Euro |
| 8. Spielklassenebene | 500 Euro |
| ab 9. Spielklassenebene | 250 Euro |
Bei Spielerinnen sind es 2.500 Euro für die Bundesliga, 1.000 Euro für die 2. Bundesliga, 500 Euro für die dritte Frauen-Spielklasse und darunter 250 Euro. Wechselt ein Spieler in eine niedrigere Klasse, gilt der Mittelwert der Beträge beider Vereine. Zuschläge von 50 Prozent fallen an, wenn der aufnehmende Verein in der abgelaufenen Saison weder A- noch B- noch C-Junioren gemeldet hatte, oder wenn der Spieler 17 bis 20 Jahre alt ist und die letzten drei Jahre ununterbrochen beim abgebenden Verein ausgebildet wurde. Bestand die Spielerlaubnis beim alten Verein weniger als 18 Monate, halbiert sich der Betrag. Diese Zu- und Abschläge gelten nicht für Spielerinnen. Bei Wechseln innerhalb eines Landesverbands dürfen die Landesverbände den Zuschlag für fehlende Juniorenmannschaften abweichend regeln. Die Vereine dürfen schriftlich etwas anderes vereinbaren.[1] Welche Spielklasse welche Ebene ist, erklärt der Ratgeber Kreisliga, Bezirksliga und die Ligapyramide.
Wann die Wartefrist wegfällt
Die Wartefrist beginnt am Tag nach der Abmeldung, verkürzen lässt sie sich nicht. Eine laufende Sperre wird während der Wartefrist unterbrochen und danach weiter abgesessen.[1] In einigen Fällen fällt die Frist aber ganz weg. Kehrst du zum alten Verein zurück, bevor du für den neuen ein Pflichtspiel bestritten hast, und stimmt der neue Verein zu, entfällt sie. Daneben dürfen die Landesverbände die Wartefrist streichen, ohne dass der alte Verein zustimmen muss, unter anderem:
- wenn du nachweislich sechs Monate nicht mehr gespielt hast,
- wenn du für ein Studium umziehst und zu einem Verein am Studienort wechselst oder danach zurückkehrst,
- wenn dein Verein sich auflöst oder den Spielbetrieb einstellt,
- wenn mehrere Vereine fusionieren,
- wenn an deinem Wohnort ein Verein gegründet wird und du bisher dort keine Spielmöglichkeit hattest; der Übertritt muss dann innerhalb eines Monats nach der Gründung erfolgen,
- bei Spielerinnen, die eine Mitspielerin in Mutterschutz, Adoptions- oder Familienurlaub ersetzen oder danach ein neues Spielrecht beantragen.[1]
Wer keine Zustimmung bekommt, sollte das Datum seines letzten Spiels im Blick behalten: Hat er nachweislich sechs Monate nicht gespielt, kann der Landesverband die Wartefrist wegfallen lassen.
Zweitspielrecht für Studenten und Pendler
Wer weit weg vom Heimatverein studiert oder arbeitet, kann für eine Spielzeit zusätzlich für einen zweiten Verein spielen. Das Zweitspielrecht gibt es für Studenten, Berufspendler und vergleichbare Gruppen. Der Zweitverein muss mindestens 50 Kilometer vom Stammverein entfernt sein, und der Stammverein muss über das DFBnet zustimmen. Männer dürfen im Zweitverein nur in Mannschaften unterhalb der 6. Spielklassenebene spielen, Frauen unterhalb der 4. Ebene. Den begründeten Antrag stellt der Zweitverein spätestens bis zum 15. April.[1] Für Freizeitkicker ohne Ligabetrieb ist das oft gar nicht nötig; mehr dazu im Ratgeber Hobby- und Freizeitliga.

Was im Jugendfußball anders ist
Für den Vereinswechsel von Junioren gilt vorrangig die Jugendordnung des DFB.[1] Die Landesverbände regeln die Einzelheiten in ihren Jugendordnungen, deshalb lohnt bei Kindern und Jugendlichen immer ein Blick auf die Seite des eigenen Verbands. Den Antrag unterschreibt bei Minderjährigen ein Elternteil. Welche Altersklassen es gibt, steht im Ratgeber Jugendfußball: Altersklassen von G bis A.
Spielerabmeldung und Vereinsaustritt
Die Abmeldung als Spieler betrifft nur dein Spielrecht. Deine Mitgliedschaft im Verein endet dadurch nicht automatisch. Austreten darfst du immer, die Satzung kann den Austritt aber auf das Ende des Geschäftsjahres legen oder eine Kündigungsfrist von höchstens zwei Jahren vorsehen.[2] Wer den Beitrag nicht weiterzahlen will, kündigt die Mitgliedschaft deshalb getrennt und nach den Regeln der Satzung.
- Organisation DFB-Spielordnung (Heft 04 Spielordnung und Schiedsrichterordnung), §§ 8, 10, 10a, 16, 16a, 16b, 17. Deutscher Fußball-Bund. Stand 28.11.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Bürgerliches Gesetzbuch, § 39 Austritt aus dem Verein. Bundesministerium der Justiz. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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